Neben der Krankenpflege in Ihrem Zuhause, zu der die Grund- und die Behandlungspflege gehören, bieten wir zusätzliche Betreuungsleistungen wie die hauswirtschaftliche Versorgung oder die Vermittlung zusätzlicher Unterstützung an. Wir beraten Patienten und Angehörige und übernehmen auch Patienten für einen begrenzten Zeitraum, zum Beispiel, wenn die pflegende Person in den Urlaub oder auf eine Dienstreise fährt. Nach einem Krankenhausaufenthalt übernimmt die Pflegekasse bis zu 28 Tage im Jahr die Kosten. Haben Sie Fragen oder individuelle Wünsche, kontaktieren Sie uns.
Fachkompetenz und Engagement zeichnen uns aus
Wir sehen Pflege als Herzensangelegenheit an und sind für Sie, Angehörige und Patienten, 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr für Sie da.
Durch langjährige intensivmedizinische Erfahrung und Fort- und Weiterbildungen in allen pflegerischen Bereichen stehen wir Ihnen mit fachlicher Kompetenz, aber auch mit Engagement zur Seite. Individuell und einfühlsam gehen unsere erfahrenen Pfleger/Innen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche ein. Daher kooperieren wir gerne mit Ihrem Haus- oder Facharzt, sowie Krankengymnasten und Masseuren.
Beratung von A - Z
Krankenpflegegeld
Pflegeversicherung
Sozialhilfe, usw.
Sprechen wir miteinander. In einem persönlichen Gespräch zu unseren Bürozeiten (siehe unten) oder zu einem vereinbarten Termin bei Ihnen zu Hause bzw. in unserem Büro. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Behandlungspflege
Verabreichen von Medikamenten
Injektionen
Insulininjektionen
Verbandswechsel
Inhalation
medizinische Einreibungen
Überwachung der Vitalzeichen (z.B. Blutdruckmessung)
Stomaversorgung
Beatmungsgeräte
Grundpflege
Waschen
Baden
Duschen
Betten
Anziehen
Mobilisation
Zubereitung von Nahrung
Zusätzliche Betreuungsleistung
gemeinsames Lesen/Vorlesen (z.B. Formulare, Zeitung etc.)
Gedächtnisspiele
Spazieren gehen
Basteln
Training von geistigen und motorischen Fähigkeiten.
Vermittlung weiterer Unterstützung
Krankengymnastik
Massagen
fahrbarer Mittagstisch
Fußpflege
Hauswirtschaftliche Versorgung
Reinigung der Wohnung
Einkaufen
Für die Inanspruchnahme zusätzlicher Betreuungsleistungen muss der Versicherte bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die in § 45b SGB XI geregelt sind.